AGB – Gestellung Fachpersonal

Allgemeine Geschäftsbedingungen der RESQmed GmbH & Co. KG für die Vereinbarung über die Gestellung von Brandschutz- / Rettungsdienst und/oder Sanitätspersonal zwischen der RESQmed GmbH & Co. KG – im nachfolgenden „RESQmed“ genannt – und dem umseitig näher bezeichneten Auftraggeber.

 

Für die umseitig näher beschriebene Personalgestellung treffen die RESQmed und der Auftraggeber nachfolgende vertragliche Vereinbarung über die Gestellung von qualifiziertem Fachpersonal:

1. Tätigkeitsgebiet

Die RESQmed betreibt die Vermittlung von freiberuflich oder nebenberuflich tätigen Brandschutz-/ Rettungsdienst- und Sanitätspersonal (nachfolgend „Fachpersonal“ bzw. „Auftragnehmer“) für qualifizierte Personalgestellung bei Auftraggebern. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Bedingungen“) gelten ausschließlich, wenn und soweit nichts anderes vereinbart worden ist, für die Rechtsbeziehungen zwischen der RESQmed und den Brandschutz-/ Rettungsdienst- und Sanitätspersonal / Auftragnehmern sowie zwischen der RESQmed und den Auftraggebern im Zusammenhang mit dieser Vermittlungstätigkeit. Entgegenstehenden bzw. von diesen Bedingungen abweichenden oder diese ergänzenden Bedingungen der jeweiligen Vertragspartner der RESQmed wird hiermit widersprochen. Diese Bedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn die RESQmed in Kenntnis derartiger anderweitiger Bedingungen ihres jeweiligen Vertragspartners Leistungen vorbehaltlos ausführt; ein stillschweigendes Anerkenntnis derartiger Bedingungen ist darin nicht zu sehen. Die RESQmed behält sich vor, diese Bedingungen zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung wird auf www.RESQmed.de bekannt gegeben.2. Brandschutz-/

2. Rettungsdienst- und Sanitätspersonal

Brandschutz-/ Rettungsdienst- und Sanitätspersonal registrieren sich bei der RESQmed über das vorhandene Online-System oder auf sonstigem Weg und erhalten von der RESQmed nach wirksamer Registrierung Angebote für Honorartätigkeiten oder ggf. Festanstellungen bei Auftraggebern. Ferner hat das registrierte Brandschutz-/ Rettungsdienst- und Sanitätspersonal Zugriff auf die internen Internetseiten mit fachspezifischen Informationen und das Internetforum der RESQmed. Jedes registrierte Fachpersonal akzeptiert mit seiner Bitte um Registrierung diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und verpflichtet sich, diese einzuhalten. Zuwiderhandlungen haben den Ausschluss aus der RESQmed ohne Rückerstattungsanspruch möglicher Honorierungen zur Folge. Auch im eigenen Interesse ist jedes Fachpersonal zur laufenden Aktualisierung der persönlichen Daten und Qualifikationen verpflichtet. Dies gewährleistet eine gute Erreichbarkeit und erhöht die Vermittlungschancen. Das Fachpersonal geht gegenüber der RESQmed keine Verpflichtung ein, einen Auftrag zu Übernehmen und verpflichtet sich zu Gunsten der RESQmed zur Wahrung der Bestandschutzregelungen in § 6 dieser Bedingungen. Die RESQmed ihrerseits geht gegenüber dem Fachpersonal keine Verpflichtung für eine Mindestanzahl von Angeboten o. ä. ein. Die RESQmed ist nicht verpflichtet, entsprechendes Fachpersonal zu vermitteln.

3. Auftraggeber

Durch die widerspruchslose Beauftragung der RESQmed, spätestens jedoch mit der Entgegennahme des Nachweises interessierter Auftragnehmer erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen als verbindlichen Vertragsbestandteil an. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen gleichartigen bzw. ähnlichen Geschäfte zwischen der RESQmed und dem Auftraggeber, auch wenn nicht ausdrücklich nochmals auf sie Bezug genommen wird. Die RESQmed wird von Auftraggebern mit der Weitergabe von Kontaktmöglichkeiten zu Brandschutz-/ Rettungsdienst- und Sanitätspersonal bzw. Auftragnehmern aus ihrer Kartei für Honorartätigkeiten oder zur Festanstellung beauftragt. Der Abschluss des Auftrags selbst gehört nicht zur von der RESQmed geschuldeten Tätigkeit gegenüber dem Auftrageber; der Nachweis von interessierten Auftragnehmern genügt. Die RESQmed übernimmt, falls ausdrücklich gewünscht, die Organisation und Koordination der Verhandlungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sowie die Zusammenstellung von Informationen für einen möglichst reibungslosen Ablauf der Verhandlungen und der Auftragserteilung. Die RESQmed steht in diesem Zusammenhang für Auftraggeber und Auftragnehmer als unparteiischer Ansprechpartner und Koordinator zur Verfügung. Der Auftraggeber verpflichtet sich zu Gunsten der RESQmed zur Wahrung der Bestandschutzregelungen in § 6 dieser Bedingungen. Der Auftraggeber zahlt an die RESQmed ein Honorar sowie Nebenkosten/ Auslagenerstattungen gemäß der jeweils aktuell gültigen Preisliste, die bei der RESQmed angefordert werden kann. Zahlungen werden mit Zugang der Rechnung fällig. Für Daueraufträge und Rahmenvereinbarungen können Sonderkonditionen schriftlich vereinbart werden.

4. Leistungen

Die Verständigung des registrierten Brandschutz-/ Rettungsdienst- und Sanitätspersonal über Aufträge für Honorartätigkeiten bzw. Festanstellungen erfolgt umgehend nach Eintreffen entsprechender Anfragen von Auftraggebern bei der RESQmed via SMS und/oder Mail unter Angabe einer Frist zur Rückmeldung bei der RESQmed im Falle der Bereitschaft zur Übernahme des Auftrages. Der Auftraggeber wählt dann den Auftragnehmer nach eigenem Belieben aus. Im Verhinderungsfall ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies der RESQmed zu melden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftrag über die RESQmed anderweitig zu vergeben. Das Rechtsverhältnis zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber bleibt unberührt. Der Vertrag für die Tätigkeit des Fachpersonals kommt ausschließlich zwischen Fachpersonal und Auftraggeber zustande. Die RESQmed übernimmt keine Garantie oder Haftung für das Zustandekommen einer Vermittlung und haftet nicht für die Identität, das Verhalten oder die Qualifikation des Fachpersonals. Die RESQmed haftet nicht für Schadenersatzverpflichtungen aus der Tätigkeit des vermittelten Fachpersonals. Die RESQmed übernimmt keine Verpflichtung für die Verfügbarkeit oder den beruflichen Status des vermittelten Fachpersonals. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich von den erforderlichen Qualifikationen des vermittelten Fachpersonals und dem Vorhandensein ggf. erforderlicher Versicherungen etc. selbst zu überzeugen.

5. Allgemeine Haftung

Die Haftung der RESQmed aus vertraglichen bzw. gesetzlichen Haftungsgründen wegen Verletzung vertraglicher bzw. gesetzlicher Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Daneben haftet die RESQmed auch für eine einfach fahrlässige Verletzung von für die Vertragserfüllung wesentlichen und die Erreichung des Vertragszwecks sichernden wesentlichen Pflichten, auf deren Einhaltung jeder Vertragspartner vertrauen darf. Im Falle der Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung der RESQmed auf den unmittelbaren Schaden und der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt (im Zweifel gilt als Anhaltspunkt für diesen typischen Schaden die für die Leistung der RESQmed zu zahlende Vergütung). Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei einfacher fahrlässiger Verletzung von Leben, Körper bzw. Gesundheit sowie bei einer Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften des Haftpflichtgesetzes, des Straßenverkehrsgesetzes und vergleichbarer Regelungen.

6. Bestandschutz

Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber der RESQmed, für die Dauer von zwei Jahren nach Abschluss einer von der RESQmed vermittelten Tätigkeit des von der RESQmed vermittelten Brandschutz-/ Rettungsdienst- und Sanitätspersonals , deren Kontaktdaten er gegebenenfalls von der RESQmed erhalten hat, nicht unter Ausschluss oder Umgehung der Vermittlungstätigkeit der RESQmed mit einer Honorartätigkeit zu beauftragen. Das gleiche gilt für Verträge zwischen dem Fachpersonal und einer anderen juristischen Person am gleichen Arbeitsort. Ebenso verpflichtet sich das registrierte Fachpersonal, eine solche Beauftragung nicht einzugehen. Eine aus einer Vermittlung oder Vertretung sich ergebende Festanstellung fällt ebenfalls unter diese Bestandschutzregelung. Im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen die Bestandschutzregelung wird ein an die RESQmed zu leistender pauschaler Schadensersatz in Höhe von 2.500,– EUR fällig. Trifft den Auftraggeber und den Auftragnehmer ein derartiges Verschulden, haften beide als Gesamtschuldner. Es bleibt dem Auftraggeber bzw. –nehmer vorbehalten, nachzuweisen, dass der RESQmed kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist; gelingt dieser Nachweis, ist der nachgewiesene Betrag maßgeblich. Dabei ist zu beachten, dass durch die Umgehung im Zweifel der RESQmed mindestens ein Schaden in Höhe des sich aus der jeweils aktuellen Preisliste ergebenden Honorars für die konkrete Tätigkeit entsteht. Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses zur RESQmed berührt diese Regelung nicht.

7. Datenschutz

Die RESQmed weist darauf hin, dass personenbezogene Daten des Auftraggebers und des Auftragnehmers, sofern diese natürliche Personen sind, sowie ihre Betriebs- und Geschäftsdaten im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit der RESQmed von dieser nach dem Bundesdatenschutzgesetz bzw. sonst einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Durch Eingabe der Daten in das entsprechende Online-Formular bzw. eine Übersendung per E-Mail oder auf sonstigem Weg willigt der Betreffende in diese Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ein. Erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen insbesondere Personalien (z.B. Namen bzw. Firma, Anschrift, Geburtsdaten, Beruf, fachliche Qualifikationen, Telefon-, Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse) und Angaben zur Tätigkeit sowie zum Vertragsverhältnis mit der RESQmed (z. B. Einzelheiten der Tätigkeit, Preise, Rechnungsdaten, Zahlungen, ausstehende Zahlungen). Das Vertragsverhältnis selbst sowie im Zusammenhang damit durch die RESQmed erhobene Daten sowie sonstige Informationen werden von der RESQmed gegenüber Dritten vertraulich behandelt. Dies gilt nicht, sofern öffentlich-rechtliche Anzeige- bzw. Meldepflichten bestehen.

8. Schlussbestimmungen

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese von der RESQmed unbestritten bzw. anerkannt sind oder sie rechtskräftig festgestellt sind. Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für jegliche Streitigkeiten mit der RESQmed aus und im Zusammenhang mit dem Rechtsverhältnis zur RESQmed, sofern der Auftraggeber bzw. -nehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, der Sitz der RESQmed. Die RESQmed ist auch berechtigt, am Geschäftssitz des Auftraggebers bzw. -nehmers zu klagen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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