AGB – Seminare
Allgemeine Bedingungen / Informationen zu Kursbuchungen

1.      Aus- und Fortbildung:

Die RESQmed GmbH & Co. KG verpflichtet sich zur Durchführung des theoretischen Unterrichts gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Der Teilnehmer / Auftraggeber sichert zu, die Voraussetzungen zur Teilnahme an den Lehrgängen zu erfüllen. Kosten für Fachliteratur, Lernmittel sowie Arbeitskleidung sind vom Teilnehmer zu tragen. Dieser hat ebenso für den ausreichenden Abschluss einer Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung Sorge zu tragen. Der Teilnehmer / Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass bei Wegfall der Voraussetzungen eine Zulassung zum Lehrgang oder ggf. Prüfung voraussichtlich nicht erfolgen kann. Lehrgangsgebühren werden in diesen Fällen nicht erstattet.

Inhouse-Veranstaltungen bedürfen nachfolgend aufgeführter Durchführungsbedingungen:

  • Der zur Verfügung gestellte Seminarraum muss der Teilnehmerzahl in Größe, Sitzplätze, Schreibmöglichkeiten und Beleuchtung entsprechen.
  • Entsprechende Lehrmöglichkeiten (Tafel/Flipchart, OHP/Beamer o.ä.) sind kostenfrei bereitzustellen.
  • Toilettenmöglichkeiten sind den Teilnehmerbedürfnissen entsprechend bereitzustellen.
  • Eine verantwortliche Person ist während des Inhouse-Seminares vor Ort und steht zur Verfügung.
  • Eine Parkmöglichkeit für den Dozenten wird kostenfrei zur Verfügung gestellt, Reisekosten werden vom Auftraggeber erstattet.

2.      Zahlung der Lehrgangsgebühren:

Die jeweiligen Lehrgangsgebühren sind bis spätestens 14 Tage nach Lehrgangsbeginn vollständig zu entrichten, wobei für die Rechtzeitigkeit die Gutschrift auf dem Empfängerkonto entscheidend ist. Die Lehrgangsgebühr ist auch dann voll zu zahlen, wenn der Teilnehmer die Ausbildung nicht antritt, die Prüfung(en) nicht besteht oder aber das Ausbildungsziel endgültig nicht mehr erreichen kann.

Kursgebühren für Erste Hilfe Aus- und Fortbildung der Berufsgenossenschaften, werden unmittelbar mit der zuständigen BG abgerechnet. Hierfür ist eine verbindliche TN-Meldung 4 Wochen vor Kursbeginn erforderlich! Wird diese Frist nicht eingehalten, ist die RESQmed GmbH & Co. KG berechtigt, die entsprechenden Kursgebühren mit dem Teilnehmer/ Auftraggeber unmittelbar abzurechnen.

Bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl ist die RESQmed GmbH & Co. KG berechtigt, die fehlenden Kursgebühren unmittelbar mit dem Teilnehmer / Auftraggeber abzurechnen. Das gleiche gilt bei Überschreitung der ursprünglich gemeldeten Teilnehmerzahl.

Wir machen darauf aufmerksam, dass grundsätzlich unsere Abrechnung in elektronischer Form durchgeführt, verarbeitet und gespeichert wird. Die Rechnungsstellung erfolgt ebenfalls elektronisch an die bei uns hinterlegte Kundenadresse. Sollte dem nicht zugestimmt werden, ist dies bei Auftragsvergabe schriftlich mitzuteilen. Für einen Rechnungsversand auf dem Postweg berechnen wir 5,00 EUR netto pro Rechnung.

AKTUELLE ZUSATZINFORMATION:

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie werden eventuelle Mehrkosten aufgrund von zusätzlichen Hygiene-Maßnahmen, persönlicher Schutzausrüstung, verringerte Teilnehmerzahl uä. individuell dem jeweiligen Arbeitgeber berechnet.

3.      Anmeldung und Rücktritt des Anmelders:

Eine Anmeldung von Teilnehmern oder eigenen Kursen erfolgt schriftlich und wird durch eine Auftragsbestätigung verbindlich. Die Anmeldefrist endet 4 Wochen vor Kursbeginn, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart.

Es wird ein kostenfreies Rücktrittsrecht von 7 Tagen nach Anmeldung bzw. Terminreservierung (bei mehreren Terminreservierungen wird nach der genannten Frist der 1. Termin verbindlich) eingeräumt sofern die Anmeldefrist nicht unterschritten wurde. Eine darauffolgende Stornierung oder Umbuchung wird mit 25% der Teilnahmegebühren, mindestens jedoch 35 EUR netto berechnet. Buchungen, die nicht spätestens 7 Tage vor Lehrgangsbeginn schriftlich storniert werden, müssen voll bezahlt werden.

Erkrankt ein Teilnehmer nach Lehrgangsbeginn derart, dass ihm die weitere Teilnahme am Lehrgang nicht mehr zuzumuten ist, räumt die RESQmed GmbH & Co. KG ihm die Möglichkeit ein, die fehlenden Unterrichtseinheiten in einem nachfolgenden Seminar kostenfrei nachzuholen.

AKTUELLE ZUSATZINFORMATION:

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie werden die Kurse nach den gültigen Vorgaben und Hygienebestimmungen durchgeführt. Bei Anmeldung verpflichtet sich der Kunde/Teilnehmer sich über zu informieren und zu beachten. Für die Erfüllung der Auflagen haftet der Kunde/Teilnehmer persönlich. Sollte Ihrerseits ein Verstoß gegen die Coronaschutzverordnung vorliegen stellen Sie uns mit Kursantritt von jeder Haftung frei. Ein kundenseitiger Rücktritt aufgrund Infektionsbedenken wird ausdrücklich ausgeschlossen.

4.      Rücktritt / Verschiebung seitens der RESQmed GmbH & Co. KG:

Die RESQmed GmbH & Co. KG ist berechtigt, bei ungenügender Teilnehmerzahl vom Vertrag zurückzutreten oder den Lehrgangstermin zu verschieben. Im Falle des Rücktritts wird der Teilnehmer bzw. der Auftraggeber unverzüglich informiert und ggf. bereits gezahlte Gebühren erstattet, darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Falls Ausbildungsstunden aus wichtigem Grund, insbesondere der Verhinderung eines Dozenten, nicht stattfinden können, benennt die RESQmed GmbH & Co. KG einen Ausweichtermin.

Die RESQmed GmbH & Co. KG kann von diesem Vertrag auch außerordentlich aus im Verhalten des Teilnehmers liegenden Gründen zurücktreten. In derartigen Fällen bleibt der Teilnehmer / Auftraggeber zur Zahlung der vollen Lehrgangsgebühr verpflichtet.

5.      Haftung:

Die RESQmed GmbH & Co. KG haftet nur bei Schäden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem theoretischen Ausbildungsablauf stehen sowie für Schäden, welche durch die Mitarbeiter der RESQmed GmbH & Co. KG schuldhaft herbeigeführt werden.

AKTUELLE ZUSATZINFORMATION:

Für die Erfüllung der Auflagen haftet der Kunde/Teilnehmer persönlich. Sollte Ihrerseits ein Verstoß gegen die Coronaschutzverordnung vorliegen stellen Sie uns mit Kursantritt von jeder Haftung frei. 

6.      Form:

Zusatzvereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Rücktritt und Kündigung müssen schriftlich erfolgen.

7.      Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame bzw. unwirksam gewordene Klausel durch eine Regelung zu ersetzen, die der bisherigen Regelung nach den Vorstellungen und den wirtschaftlichen Geschäftsgrundlagen der Parteien am nächsten kommt.

Stand und Gültig ab: 01.01.2022

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner